Das polnische Parlament hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die die bisher beim Kauf von Ackerflächen geltenden Einschränkungen lockern soll.
Das neue Gesetz hat nun die bisher geltenden Einschränkungen in Bezug auf den Kauf von Ackerflächen mit einer Fläche von weniger als 1 ha aufgehoben. Auch der Erwerb von Ackerflächen in Folge einer Zwangsvollstreckung sowie der Umwandlung einer Gesellschaft wird nun keinen Einschränkungen unterfallen.