Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Polnische Klassifikation der Wirtschaftszweige (PKD 2025) in Kraft, die die bisherige Klassifikation PKD 2007 ersetzt. Die Aktualisierung der PKD-Klassifikation ist eine Folge der Änderungen in der Statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union (Statistical Classification of Economic Activities in the European Community NACE).
Die vom Hauptstatistischen Amt (GUS) angekündigten Änderungen zielen darauf ab:
- die Klassifikation an die wirtschaftlichen Bedürfnisse aller EU-Länder anzupassen,
- die Klassifikation an die sich schnell verändernden Markt-, Technologie- und Gesellschaftsbedingungen anzupassen,
- neue Arten von Tätigkeiten zu berücksichtigen, die in den letzten Jahren in der polnischen Wirtschaft an Bedeutung gewonnen haben,
- aktuelle Trends wie die Entwicklung der digitalen, zirkulären und Bio-Wirtschaft widerzuspiegeln,
- die polnischen Statistiken mit den EU-Standards in Einklang zu bringen, um den internationalen Datenvergleich zu erleichtern.
Die neue Version der PKD führt Codes für wachsende Sektoren ein und erhöht die Genauigkeit in der Beschreibung traditioneller Branchen. Diese Änderungen sollen es Unternehmen erleichtern, ihre Tätigkeiten den entsprechenden Codes besser zuzuordnen, was ein wesentlicher Bestandteil des ordnungsgemäßen Funktionierens von Systemen wie REGON, Nationales Gerichtsregister (KRS) und CEIDG ist.
Im Zusammenhang mit der aktualisierten PKD-Klassifikation werden verschiedene Änderungen eingeführt, darunter:
- neue Gruppensymbole,
- neue Unterteilungen und Aggregationen bestehender Positionen,
- neue Bezeichnungen bestehender Gruppen, die oft mit einer Änderung ihres Umfangs verbunden sind,
- die Verlagerung einiger Unterklassen in andere Sektionen, Abteilungen oder Gruppen,
- neue Gruppen für Tätigkeiten, die bisher nicht gesondert ausgewiesen waren.
Neue PKD 2025 und Unternehmerpflichten
Im Zusammenhang mit den Änderungen in der PKD sind Unternehmer verpflichtet, ihren bisherigen Code auf den neuen Code der PKD 2025 umzustellen. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht vor, dass Unternehmen, die nach Inkrafttreten der Vorschriften über die neuen Codes ihre Tätigkeit aufnehmen oder Änderungen im CEIDG (oder anderen Registern) vornehmen, verpflichtet sind, die neuen PKD 2025-Codes zu verwenden.
Unternehmer, die nach Inkrafttreten der Änderungen keine Aktualisierungen im CEIDG vornehmen, können die bisherigen PKD-Codes (2007) noch maximal 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen, also bis zum 31. Dezember 2026, verwenden. Unabhängig davon können Unternehmer bis zum 31. Dezember 2026 selbstständig die Umklassifizierung ihres Codes von PKD 2007 auf PKD 2025 vornehmen.
Nach Ablauf dieser Übergangszeit, also ab dem 1. Januar 2027, ist die automatische Umklassifizierung der Unternehmen im CEIDG, KRS, REGON-Register und anderen offiziellen Registern geplant.
Zusammenfassung der aktuellen Verordnungsvorschläge
Die bisherigen PKD 2007-Codes:
- können bis Ende 2026 nur von Unternehmen verwendet werden, die vor dem 1. Januar 2025 im CEIDG-Register und anderen Registern eingetragen wurden und nach diesem Datum keine Änderungen am Eintrag melden;
- können von Unternehmen verwendet werden, die vor dem 1. Januar 2025 im CEIDG-Register eingetragen wurden, jedoch nur bis zum Datum der Beantragung einer Änderung des Registereintrags;
- können nicht von Unternehmen verwendet werden, die nach Inkrafttreten der Änderungen der PKD ihre Tätigkeit aufnehmen.
Welche Maßnahmen sollten Unternehmer im Zusammenhang mit der bevorstehenden PKD-Änderung in Betracht ziehen?
- Überprüfen, ob der im KRS gemeldete PKD-Code der vorherrschenden Tätigkeit automatisch gelöscht werden kann.
- Überlegen, ob die aktualisierten PKD-Codes nach der automatischen Aktualisierung der im KRS registrierten PKD-Codes für ihre Tätigkeit geeignet sind.
- Sich darauf vorbereiten, in der Übergangszeit sowohl PKD 2025- als auch PKD 2007-Codes in Statistiken, Aufzeichnungen und Dokumentationen sowie in der Buchhaltung gleichzeitig zu verwenden.
- Die Möglichkeit in Betracht ziehen, die im KRS registrierten PKD-Codes auf den Standard PKD 2025 zu aktualisieren.
- Im Falle von Handelsgesellschaften könnte es sich lohnen, den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der Gesellschaft hinsichtlich des Geschäftszwecks zu ändern und an die Standards der PKD 2025 anzupassen. Eine frühzeitige Änderung kann Zweifel am tatsächlichen Geschäftszweck der Gesellschaft vermeiden.
- Unternehmer sollten die Auswirkungen der Änderung der PKD-Codes auf den Unfallversicherungsbeitrag berücksichtigen, dessen Höhe von der Risikokategorie abhängt, die der Tätigkeit zugeordnet ist. Dies ist ein wesentlicher Kostenfaktor, der die finanziellen Belastungen der Unternehmen beeinflusst.
Beispiele für geplante Änderungen in der PKD im Zusammenhang mit der Aktualisierung
Im Zuge der Aktualisierung ist die Schaffung neuer Gruppen geplant, darunter:
- Gruppe 63.1 umfasst Dienstleistungen im Bereich Rechenzentrumsinfrastruktur, Datenverarbeitung, Website-Verwaltung (Hosting) und verwandte Tätigkeiten, die die Klasse 63.10 „Dienstleistungen im Bereich Rechenzentrumsinfrastruktur, Datenverarbeitung, Website-Verwaltung (Hosting) und verwandte Tätigkeiten“ umfasst.
- Gruppe 63.9 umfasst Tätigkeiten von Portalen und Suchmaschinen sowie sonstige Informationsdienstleistungen, bestehend aus zwei Klassen: 63.91 „Tätigkeiten von Portalen und Suchmaschinen“ und 63.92 „Sonstige Informationsdienstleistungen“ (früher unter der Klasse 63.99 „Sonstige nicht anderweitig klassifizierte Informationsdienstleistungen“ eingeordnet).
Neue Unterklassen zur Berücksichtigung des wachsenden Einflusses von Vermittlungsdienstleistungen
- 35.40.Z „Tätigkeiten von Brokern und Vermittlern für Elektrizität, Erdgas und andere gasförmige Brennstoffe“.
- 43.60.Z „Vermittlung von spezialisierten Bauleistungen“.
- 47.91.Z „Vermittlung im nicht spezialisierten Einzelhandel“.
- 47.92.Z „Vermittlung im spezialisierten Einzelhandel“.
- 52.31.Z „Vermittlung im Güterverkehr“.
- 52.32.Z „Vermittlung im Personentransport“.
- 53.30.Z „Vermittlung im Bereich Post- und Kurierdienstleistungen“.
- 55.40.Z „Vermittlung im Bereich Unterbringung“.
- 56.40.Z „Vermittlung im Bereich Catering-Dienstleistungen“.
- 61.20.Z „Tätigkeiten im Bereich Weiterverkauf von Telekommunikationsdiensten und Vermittlung in der Telekommunikation“.
- 68.31.Z „Vermittlung im Immobilienhandel“.
- 74.91.Z „Tätigkeiten von Patentanwälten und Marketingdienstleistungen“.
- 77.51.Z „Vermittlung bei der Vermietung und Verpachtung von Pkw, Wohnmobilen und Anhängern“.
- 77.52.Z „Vermittlung bei der Vermietung und Verpachtung von sonstigen materiellen Gütern sowie nicht finanziellen immateriellen Vermögenswerten und Rechten“.
- 82.40.Z „Vermittlung im Bereich unterstützender Geschäftstätigkeiten, die nicht anderweitig klassifiziert sind“.
- 85.61.Z „Vermittlung im Bereich Kurs- und Nachhilfedienstleistungen“.
- 86.97.Z „Vermittlung im Zusammenhang mit ärztlichen, zahnärztlichen und sonstigen Gesundheitsdienstleistungen“.
- 87.91.Z „Vermittlung im Bereich Sozialhilfe mit Unterbringung“.
- 95.40.Z „Vermittlung im Bereich Reparatur und Wartung von Computern, persönlichen und Haushaltsartikeln sowie Kraftfahrzeugen einschließlich Motorrädern“.
- 96.40.Z „Vermittlung im Bereich individueller Dienstleistungen“.
Restrukturierung im Bereich „Bekleidungsproduktion“
Die Aktualisierung der PKD umfasst auch die Restrukturierung der Abteilung 14 „Bekleidungsproduktion“, indem die folgenden Gruppen entfernt werden:
- 14.1 „Produktion von Bekleidung ohne Pelzartikel“
- 14.2 „Produktion von Pelzartikeln“
- 14.3 „Produktion von Strickbekleidung“
Diese werden durch neue Gruppen ersetzt:
- 14.1 „Produktion von Strickbekleidung“
- 14.2 „Produktion von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör“.
Aufteilung der Klasse 22.23
Die Klasse 22.23 „Produktion von Bauprodukten aus Kunststoffen“ wird in neue Klassen aufgeteilt:
- 22.23 „Produktion von Türen und Fenstern aus Kunststoffen“.
- 22.24 „Produktion von Bauprodukten aus Kunststoffen“.
- 22.25 „Bearbeitung und Veredelung von Produkten aus Kunststoffen“.
Klassifizierung des Verkaufs nach Sortiment statt nach Vertriebskanal
Die geplante Aktualisierung zielt darauf ab, den Verkauf nach Sortiment zu klassifizieren, anstatt nach dem Vertriebskanal.
Schlussfolgerung
Die für 2025 geplante Aktualisierung der PKD mag kompliziert erscheinen. Doch angesichts der zweijährigen Übergangsfrist und der geplanten automatischen Umklassifizierung von Einträgen sollten die Änderungen den Unternehmern keine größeren Probleme bereiten. Bei Fragen zu diesem Thema empfehlen wir den Kontakt mit unserer Kanzlei.