Die Analyse eines von der OECD für das Jahr 2023 erstellten Berichts über die Beschäftigungskosten in verschiedenen Ländern zeigt, dass die Beschäftigungskosten in Polen nicht die höchsten sind und wir im Vergleich zu anderen Ländern der Welt in dieser Hinsicht recht günstig abschneiden.
Die wichtigsten Ergebnisse des von der OECD erstellten Berichts
In dem Bericht wurde zunächst der so genannte Steuerkeil in den einzelnen Ländern untersucht, d. h. das Verhältnis zwischen dem Betrag, den ein Arbeitnehmer auf seinem Konto erhält (Nettobetrag), und der Summe aller Kosten, einschließlich verschiedener Sozialversicherungsbeiträge, die nicht nur vom Arbeitnehmer, sondern auch vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Der OECD-Studie zufolge ist die Steuer- und Abgabenbelastung in Polen ein geringerer Anteil an den gesamten Arbeitskosten als in vielen anderen Ländern der Welt. Dabei geht es nicht so sehr um die Beträge, sondern vielmehr um die relative Belastung.
So liegt die Quote des so genannten Steuer- und Abgabenkeils in Polen im Jahr 2024 bei 34,3 %, womit unser Land unter den 38 untersuchten Ländern in dieser Hinsicht auf Platz 24 liegt. Zum Vergleich: In Belgien beträgt er 52,7 %, in Deutschland 47,9 %, in Österreich 47,2 %, in Frankreich 46,8 % und in Italien 45,1%.
Obwohl die Höhe des Steuerkeils in Polen unter dem Durchschnitt liegt, unterscheiden wir uns von den anderen Ländern durch die oben erwähnte Struktur des Steuerkeils – es ist bezeichnend, dass wir niedrigere Einkommenssteuern, aber im Gegenzug hohe Sozialversicherungsbeiträge haben.
Dies zeigt sich im Verhältnis der Einkommenssteuer zu den Gesamtarbeitskosten. In Polen liegt ein solches Verhältnis bei 4,9 %, wobei nur die Einwohner von Costa Rica, Chile und Kolumbien einen geringeren Anteil der Steuern an den Arbeitskosten haben als die Polen (0,0 %; 0,1 % bzw. 0,0 %). In der überwiegenden Mehrheit der Länder liegt der Wert dieses Indikators deutlich über 4,9 %. So liegt er beispielsweise in Deutschland bei 14,1 %, in den Niederlanden bei 14,6 %, in den Vereinigten Staaten bei 15,3 %, in Frankreich bei 11,9 % und in Dänemark sogar bei 35,8 %.
Singles
In dem OECD-Bericht wurde auch untersucht, welcher Anteil des Bruttobetrags auf die persönlichen Einkommensteuern entfällt. Bei der ersten Studie wurde von einem kinderlosen Alleinstehenden ausgegangen, der das durchschnittliche Monatsgehalt in dem betreffenden Land verdient. In Polen beträgt die PIT-Vorauszahlung für eine solche Person 5,7 % des Bruttolohns. In Deutschland beträgt sie beispielsweise 17 %, in den Niederlanden 16,4 %, in den Vereinigten Staaten 16,6 %, in Frankreich 16,2 % und in Dänemark sogar 36 %.
Verdient der besagte Alleinstehende 67 % des Durchschnittslohns, so werden 3,5 % des Bruttolohns für die Einkommensteuer zurückgelegt, während ein Alleinstehender, der den Durchschnittslohn übersteigt, jeden Monat 7,7 % des Bruttolohns als PIT-Vorauszahlung entrichtet.
In einem identischen Fall müssen in Deutschland 12,2 % bzw. 26,5 %, in den Niederlanden 6,3 % bzw. 27,1 %, in den Vereinigten Staaten 13,8 % bzw. 21,4 %, in Frankreich 12,1 % bzw. 22,5 % und in Dänemark 33,4 % bzw. 41,8 % zurückgelegt werden.
Familien und Kinder
Der OECD-Bericht lenkt die Aufmerksamkeit auch auf die Frage der Besteuerung, wenn der Beschäftigte Kinder hat. Im Falle Polens ist zu bemerken, dass unser Steuersystem die Elternschaft stark begünstigt. Die Besteuerung von Personen, die Eltern sind, ist niedriger als die von kinderlosen Personen, was auf ein sehr familienfreundliches Steuersystem zurückzuführen ist, das hohe Freibeträge für Kinder vorsieht.
Vergleicht man die Situation eines kinderlosen Alleinstehenden, der den nationalen Durchschnitt verdient, mit der eines Ehepaars mit zwei Kindern, das nur von einem nationalen Durchschnittsgehalt lebt, so zahlt der Alleinstehende 5,7 % des Bruttolohns, während der Elternteil -1,1 % zahlt, also einen negativen Prozentsatz. Damit liegen wir, was die Höhe der Entlastung von Familien angeht, an dritter Stelle der untersuchten Länder. Nur die Tschechische Republik und die Slowakei sind in dieser Hinsicht noch günstiger.
Eine negative Steuerbelastung wurde in insgesamt acht Ländern für einen Alleinstehenden mit zwei Kindern und einem Einkommen von 67 % des Durchschnittslohns festgestellt. Polen war mit einer Quote von -3,9 % wieder unter ihnen, ebenso wie Österreich -2,3 %, die Tschechische Republik – 9,8 %, Deutschland -5,5 %, Israel -1,2 %, die Slowakei -15,2 %, Spanien -2,8 % und die Vereinigten Staaten -2,1 %.
Was ist sonst noch erwähnenswert?
Ein weiterer Aspekt, der Polen von den anderen Ländern des OECD-Berichts unterscheidet, ist der Vorsprung bei den vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers abgezogenen Sozialbeiträgen. Die vom Bruttolohn abgezogenen Beträge, die u. a. an die ZUS gehen, machen 15,3 % der Beschäftigungskosten aus. Nur Deutschland zahlt mehr – 17,1 %, Slowenien – 19 %, Litauen – 19,2 % und Ungarn – 16,4 %. Dies ist sicherlich eine gewisse Belastung, aber wenn man diese Kosten mit den vorherigen Daten vergleicht, sollte man feststellen, dass die Situation Polens in Bezug auf die Beschäftigungskosten im Vergleich zu anderen Ländern im Allgemeinen sehr günstig ist.