Unsere Beratung umfasst branchenübergreifend sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts. Wir gestalten Arbeits-, Dienst- und Werkverträge, sorgen für arbeitsrechtlich konforme Geschäftsabläufe und beraten Arbeitgeber bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Wir beraten in allen Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten und verfügen über starkes Know-How in der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen.
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