ATM.LEGAL ALERT: Neues Gesetz über die Förderung von Offshore-Windparks

Am 15. Januar 2020 hat das der polnischen Regierung unterstellte Zentrum für Gesetzgebung einen ersten Entwurf des Gesetzes über die Förderung von Offshore-Windparks vorgestellt.

Mit dem neuen Offshore-Gesetz soll gewährleistet werden, dass Polen die von der EU gestellten Anforderungen gegenüber dem Anteil von erneuerbaren Energiequellen am Energieverbrauch erfüllt (mindestens 15% bis Ende 2020 sowie 21% bis 2030), dass die Errichtung neuer Offshore-Windparks aktiv gefördert wird und dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen an die branchenspezifischen Anforderungen angepasst werden.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet insbesondere die folgenden Regelungen:

Finanzielle Förderung von Offshore-Windanlagen

Die finanzielle Förderung soll auf dem bisher aus dem polnischen EEG bekannten Förderungsmodell basieren und durch die Deckung des Negativsaldos, der die Differenz zwischen dem Marktpreis für elektrische Energie und dem in einer Entscheidung des Vorsitzenden des polnischen Marktregulierers URE festgelegten Preis (für die Jahre 2020 – 2022) bzw. zwischen dem Marktpreis und dem in einem öffentlichen Auktionsverfahren angebotenen und festgelegten Preis ausmacht, erfolgen.

Eine erste Auktion ist für das Jahr 2023 geplant, wobei der maximale Förderungszeitraum 25 Jahre betragen soll.

Optimierung von verwaltungsrechtlichen Vorgaben und Verfahren

Der Gesetzesentwurf sieht vor, das bisher geltende verwaltungsrechtliche Vorgaben gelockert bzw. Verfahren beschleunigt werden sollen, das gilt vor allem für die Umweltgenehmigung, wasserrechtliche Genehmigungen, Baubewilligungen sowie die Nutzungsgenehmigung. All diese Genehmigungen sollen innerhalb von 90 Tagen erteilt werden und sofort vollstreckbar sein.

Nutzung der lokalen Versorgungskette

In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es, dass derzeit mehr als 100 polnische Unternehmen Know-how im Bereich der Errichtung von Offshore-Windanlagen besitzen. Somit wurde im Entwurf vorgesehen, dass bei der Beantragung der Förderung verpflichtend anzugeben ist wie die lokale Versorgungskette genutzt werden wird.

Es ist jedoch zu betonen, dass die Beteiligung ausländischer Unternehmen an der Errichtung von Offshore – Windanlagen in Polen weiterhin möglich bleiben wird ohne dass deren Betreiber das Recht auf Förderung verlieren.

Einführung einer Steuer auf Offshore-Windanlagen

Derzeit werden in Polen Offshore-Windanlagen nicht mit der Grundsteuer besteuert. Deswegen sieht der Entwurf vor, dass in Zukunft Betreiber von Offshore-Windanlagen gesondert besteuert werden sollen, wobei pro installiertem Megawatt 23.000 PLN an Steuer anfallen sollen.

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in einem offenen Konsultationsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf im Laufe der weiteren legislativen Arbeiten zumindest teilweise geändert bzw. ergänzt wird. Das polnische Ministerium für Staatsaktiva plant den Entwurf noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.

Sollten Sie Fragen zum Gesetzesentwurf haben bzw. am Verlauf der Arbeiten am Gesetz interessiert sein, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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