Das polnische Parlament hat einen neuen Gesellschaftstyp eingeführt: die einfache Aktiengesellschaft (EAG).

Mit der Einführung der EAG sollen die rechtlichen Anforderungen für die Gründung einer Gesellschaft weniger kompliziert sein und die Unternehmensstruktur flexibler gestaltet werden können. Damit soll vor allem die Entstehung und Entwicklung von Startups gefördert werden.

Die wichtigsten Anhaltspunkte bei der einfachen Aktiengesellschaft sind:

  • Schnelle Online-Eintragungsverfahren
  • Gründungskapital ab 1 PLN
  • Digitalisierung von Abläufen
  • Flexibile Gestaltung der Vermögensstruktur
  • Vereinfachte Auflösung

Das neue Gesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie mehr über das angesprochene Thema erfahren möchten oder in einer ähnlichen Angelegenheit rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Autor des Artikels oder an unser Team. Wir werden Ihre Fragen gerne beantworten und Ihnen die beste Lösung anbieten.

Kontakt
© Lizenz zur Veröffentlichung
© ℗ Alle Rechte vorbehalten