Neuer Gesellschaftstyp im polnischen Handelsgesetzbuch

Das polnische Parlament hat einen neuen Gesellschaftstyp eingeführt: die einfache Aktiengesellschaft (EAG).

Mit der Einführung der EAG sollen die rechtlichen Anforderungen für die Gründung einer Gesellschaft weniger kompliziert sein und die Unternehmensstruktur flexibler gestaltet werden können. Damit soll vor allem die Entstehung und Entwicklung von Startups gefördert werden.

Die wichtigsten Anhaltspunkte bei der einfachen Aktiengesellschaft sind:

  • Schnelle Online-Eintragungsverfahren
  • Gründungskapital ab 1 PLN
  • Digitalisierung von Abläufen
  • Flexibile Gestaltung der Vermögensstruktur
  • Vereinfachte Auflösung

Das neue Gesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten.

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