Windkraftanlagen

EE News Ticker – Polen: Weitere Schritte in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung – Entwurf zur Änderung des polnischen Windkraftinvestitionsgesetzes  

Der polnische Ministerrat bereitet derzeit wesentliche Änderungen zum “Gesetz über Investitionen in der Windenergie” vor. Die polnische Regierung hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Regelungen im Gesetz über Investitionen in die Windenergie vom 20. Mai 2016, im Folgenden “Investitionsgesetz” genannt, die effektive Entwicklung der Windenergie an Land (LEW) nicht ausreichend unterstützen. Wie Unternehmer und Investoren signalisiert haben, sind zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen (EE) am nationalen Energieverbrauch umfassende Änderungen in verschiedenen Regulierungsbereichen erforderlich, um zur dynamischen Entwicklung des EE-Sektors beizutragen. Nach den Plänen der Regierung soll der Gesetzesentwurf im dritten Quartal 2024 vom Ministerrat verabschiedet werden, nachdem öffentliche und interministerielle Konsultationen stattgefunden haben, an die sich ein Gesetzgebungsverfahren anschließen wird.  

Was sind die Ziele des Entwurfs?  

Die Bestimmungen des derzeitigen Gesetzes erlauben es nicht, das volle Potenzial der LEW zu nutzen. Die Einführung flexiblerer und investorenfreundlicherer Vorschriften ist der Schlüssel zur Beschleunigung der Investitionen und des Ausbaus der Windinfrastruktur. Die Notwendigkeit für Änderungen ergibt sich aus der Notwendigkeit, sich an moderne Standards und Klimaziele anzupassen, die eine deutliche Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der nationalen Energiebilanz vorsehen. Nach Angaben des Ministeriums für Klima und Umwelt konzentriert sich die derzeitige Änderung auf sieben Schlüsselbereiche, die im Folgenden erörtert werden.  

Neue Regeln für Windenergie und erneuerbare Energien: Schlüsselbereiche des Änderungsgesetzes 

Die in der Novelle enthaltenen Regelungen werden mehrere Schlüsselbereiche betreffen:  

1. Die Liberalisierung der Regeln für die Standortwahl von Windkraftanlagen an Land  

2. Änderungen des RES-Gesetzes und des Energiegesetzes:  

– Ausweitung der Nachweispflichten  

– Einführung von Definitionen und Regeln für direkte Biogas-Pipelines  

– Klärung der RES-Fördermechanismen  

– Klärung der Regeln für die Summierung von Kleinstanlagen- und Energiespeicherkapazitäten im Energiegesetz  

– Einführung von Fördermechanismen für Biomethananlagen mit einer Kapazität von mehr als 1 MW in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG);  

– Änderung der Anforderungen für die Ausstellung von Zertifikaten für Installateure von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).  

Liberalisierung der Regeln für die Standortwahl von Windkraftanlagen an Land  

In Anbetracht der vorläufigen Fassung der Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans 2030 (NERP), die der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, gehen die Prognosen davon aus, dass der Anteil der erneuerbaren Energiequellen (EE) im polnischen Stromsektor bis 2030 auf mindestens 50 % steigen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine nachhaltige Entwicklung der Onshore-Windenergie (LEW) erforderlich. Bis 2030 soll die installierte Gesamtkapazität der Onshore-Windenergie etwa 15,8 GW betragen. Bislang wurden LEW-Projekte im Rahmen von Übergangsbestimmungen umgesetzt, die die Fertigstellung der am weitesten fortgeschrittenen Investitionen ermöglichten, deren Bauverfahren vor dem 16. Juli 2016 begonnen wurde.  

Auf der Website der Kanzlei des polnischen Premierministers wurde in etwa die Abschaffung der strengen 10H-Abstandsregel bekannt gegeben. Diese Regel, nach der der Abstand einer Windenergieanlage zur Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen muss, hatte zur Folge, dass neue LEW-Projekte gestoppt wurden. Darüber hinaus wurde ein Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Nationalparks, Naturschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten in Metern und ein Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden von 500 m festgelegt. Die vorgesehene Änderung sieht auch die Möglichkeit vor, Windkraftanlagen auf der Grundlage eines gesonderten örtlichen Bebauungsplans zu errichten, und, was ebenso wichtig ist, einen Mechanismus,, der es ermöglicht, mindestens 10 Prozent der Windkraftkapazitäten den Anwohnern als virtuelle Prosumenten oder Energiegenossenschaften zur Verfügung zu stellen.  

Einführung der Definition und Regeln für den Betrieb von direkten Biogasleitungen  

Die derzeitigen Rechtsvorschriften für Biogas, einschließlich des landwirtschaftlichen Biogases, sind für die besonderen Anforderungen dieses Sektors und die mit seinem Transport verbundenen Probleme ungeeignet. Es ist daher notwendig, neue Vorschriften einzuführen, die eine breitere Nutzung von Biogas ermöglichen und es nicht nur auf die Erzeugung von Wärme und Strom vor Ort beschränken. Die neuen Vorschriften sollten es ermöglichen, Biogas vom Erzeuger zu Orten zu transportieren, an denen es zu Biomethan aufbereitet oder über spezielle Biogasleitungen direkt an einen industriellen Verbraucher geliefert werden kann.  

Änderungen der EE-Fördermechanismen 

Es wurden mehrere Schlüsselbereiche ermittelt, die bei den derzeitigen Fördermechanismen für erneuerbare Energiequellen (EE) verbessert werden müssen:  

– zu niedrige Marktpreissubventionen in der betrieblichen Förderregelung (sog. FIP im Rahmen der betrieblichen Förderung);  

– zu strenge Förderbedingungen für modernisierte Wasserkraftwerke;  

– unzureichende Höhe der Förderung für modernisierte Anlagen;  

– fehlerhafte Verweise in den Rechtsvorschriften auf Herkunftsnachweise für landwirtschaftliches Biogas, die so genannten braunen Zertifikate;  

– unzureichende Bestimmungen in Artikel 93a des EE-Gesetzes bezüglich der Stromerzeugung in hocheffizienten KWK-Prozessen;  

– steigende Profilkosten für Anlagen im Rahmen des Auktionssystems zur Förderung erneuerbarer Energien.  

Summierung der Kapazitäten von Kleinstanlagen und Energiespeichern  

Die Bestimmungen zur Summierung von Kleinstanlagen- und Energiespeicherkapazitäten finden sich in Artikel 7(8d12) des Energiegesetzes. Die derzeitige Regelung begünstigt Energiespeicher, deren Kapazität die installierte Leistung der Kleinstanlage nicht übersteigt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, das volle Potenzial der Prosumption auszuschöpfen und den Eigenverbrauch von Energie zu erleichtern.  

Förderung von Biomethan in Anlagen über 1 MW  

Mit der Neufassung des EE-Gesetzes wurde der FIP-Betriebsförderungsmechanismus für EE-Anlagen eingeführt, die Biomethan mit einer installierten Leistung, umgerechnet in elektrische Energie, von höchstens 1 MW erzeugen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Unterstützung für größere Anlagen, die derzeit nicht vom Einspeiseprämiensystem (FIP) profitieren, sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Fördersystems durch Auktionen für solche EE-Anlagen vor, die Biomethan produzieren.  

Änderung der Anforderungen für die Erteilung eines Zertifikats an Installateure von EE-Anlagen  

Die derzeitigen Bestimmungen des EE-Gesetzes, die einen Abschluss im Bereich der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder der Sanitär-, Energie-, Elektrizitäts-, Heizungs-, Kühlungs-, Wärme-, Klima- oder Elektroanlagen vorschreiben, reichen nicht aus, um ein EE-Installateur-Zertifikat zu erhalten. Daher sollten neue, praktischere Kriterien in Betracht gezogen werden.  

Zusammenfassung  

Die diskutierten Änderungen sind der Schlüssel zur Erreichung der nationalen Energie- und Klimaziele für die kommenden Jahre. Die Reform wird nicht nur zur nachhaltigen Entwicklung der Windenergie beitragen, sondern auch die Energiesicherheit des Landes verbessern, die Treibhausgasemissionen verringern und neue Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien schaffen. Diese Änderungen sind daher unerlässlich, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen und eine langfristig nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten.  

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