Der Insolvenzverwalter in Polen – welche Rolle spielt er und wie kann man als ausländischer Gläubiger mit ihm zusammenarbeiten?  

Zahlreiche Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz arbeiten mit polnischen Geschäftspartnern zusammen oder sind auf dem polnischen Markt tätig. Solche Geschäftsbeziehungen sind heute besonders in Branchen mit starker grenzüberschreitender Ausrichtung verbreitet, wie beispielsweise Transport und Logistik, erneuerbare Energien (EE), industrielle Produktion oder internationaler Handel. In der Praxis bedeutet dies auch, dass Unternehmen aus deutschsprachigen Ländern immer häufiger als ausländische Gläubiger an polnischen Insolvenzverfahren beteiligt sind. 

Erster Kontakt mit dem Insolvenzverwalter – Mitteilung über die Insolvenzerklärung 

In vielen Fällen ist der erste Moment, in dem ein ausländischer Unternehmer mit einem polnischen Insolvenzverfahren in Berührung kommt, der Erhalt einer offiziellen Mitteilung über die Insolvenzerklärung seines Vertragspartners. Diese Mitteilung wird in der Regel von einer Aufforderung begleitet, Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Für viele Gläubiger ist dies auch der erste Kontakt mit dem Begriff des Insolvenzverwalters und mit dem polnischen Insolvenzverfahren selbst.

In der Praxis wirft eine solche Mitteilung oft ein grundlegendes Dilemma auf: Was soll man eigentlich mit der erhaltenen Mitteilung tun und welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um die Möglichkeit der Geltendmachung seiner Forderungen im polnischen Insolvenzverfahren nicht zu verlieren? Für einen ausländischen Gläubiger wird der Insolvenzverwalter in der Regel zur wichtigsten Person im gesamten Insolvenzverfahren. Er verwaltet das Vermögen des insolventen Unternehmens, prüft die angemeldeten Forderungen und ist in der Praxis für die meisten operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Liquidation des Vermögens des Schuldners verantwortlich.

Für Unternehmer, die nach deutschem oder österreichischem Recht tätig sind, ist das Konzept dieser Funktion nicht völlig fremd. In vielen Fällen übernimmt dort der Insolvenzverwalter eine ähnliche Rolle wie der polnische Insolvenzverwalter. Die Grundprinzipien sind ähnlich: Es handelt sich um einen vom Gericht bestellten unabhängigen Fachmann, der das Vermögen des Schuldners verwaltet. Gleichzeitig können sich die Verfahrensdetails und die Praxis der Durchführung von Insolvenzverfahren in Polen von denen unterscheiden, die aus dem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Rechtssystem bekannt sind. Das Verständnis dieser Unterschiede hilft, viele Missverständnisse zu vermeiden.

Die Stellung des Insolvenzverwalters im polnischen Insolvenzverfahren

Im polnischen Insolvenzrecht ist der Insolvenzverwalter eine Person, die vom Gericht zum Zeitpunkt der Insolvenzerklärung bestellt wird. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt er die Verwaltung des Vermögens des Schuldners, das zur sogenannten Insolvenzmasse wird. Das bedeutet, dass der Schuldner die Möglichkeit verliert, selbst über sein Vermögen zu verfügen, und alle Entscheidungen über dessen weitere Verwendung vom Insolvenzverwalter getroffen werden.

Aus Sicht des Gläubigers bedeutet dies eine grundlegende Änderung der Rechtslage. Mit der Insolvenzerklärung verliert der Kontakt zum Schuldner selbst an Bedeutung, da der Insolvenzverwalter für die Verwaltung des Unternehmens und den Verkauf seines Vermögens verantwortlich ist. Dabei ist eine Sache besonders hervorzuheben, die unter ausländischen Gläubigern manchmal zu Missverständnissen führt. Der Insolvenzverwalter ist kein Bevollmächtigter des Schuldners und vertritt nicht dessen Interessen. Er handelt auch nicht im Namen eines bestimmten Gläubigers. Seine Aufgabe ist es, das Verfahren in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Interessen aller Gläubiger als Gruppe durchzuführen.

Die Rolle des Insolvenzverwalters in der Praxis

Der Aufgabenbereich des Insolvenzverwalters ist sehr breit gefächert, lässt sich jedoch aus Sicht des Gläubigers auf einige wenige Schlüsselbereiche reduzieren.

Der erste Bereich ist die Sicherung und Verwaltung des Vermögens des Schuldners. Der Insolvenzverwalter identifiziert die Vermögenswerte des Unternehmens, übernimmt die Kontrolle über sie und ergreift Maßnahmen, um ihren Wert zu erhalten. Anschließend bereitet er den Verkauf dieser Vermögenswerte vor, da die aus ihrem Verkauf erzielten Mittel die Grundlage für die Befriedigung der Gläubiger bilden.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil seiner Arbeit ist die Prüfung der angemeldeten Forderungen. Im polnischen Insolvenzverfahren muss jeder Gläubiger, auch ausländische, seine Forderung formell anmelden. Erst nach Überprüfung durch den Insolvenzverwalter kann sie in die Forderungsliste aufgenommen werden. Diese Liste ist für den weiteren Verlauf des Verfahrens von entscheidender Bedeutung, da sie festlegt, welche Gläubiger an der Verteilung der Mittel aus der Insolvenzmasse beteiligt sind.

Der letzte Schritt ist die Erstellung eines Plans für die Verteilung der Mittel unter den Gläubigern. Die Höhe der Auszahlungen hängt in erster Linie vom Wert des Vermögens des Schuldners und von der in den Insolvenzgesetzen festgelegten Rangfolge der Befriedigung ab. Aus diesem Grund bedeutet die Anerkennung einer Forderung noch nicht, dass sie vollständig beglichen wird.

Der Tätigkeitsbereich des Insolvenzverwalters im polnischen Insolvenzverfahren

Viele ausländische Gläubiger, insbesondere diejenigen, die an andere Modelle von Restrukturierungsverfahren gewöhnt sind, gehen zunächst davon aus, dass der Insolvenzverwalter individuelle Verhandlungen über die Rückzahlung von Verbindlichkeiten führen kann. Im polnischen Insolvenzverfahren findet dieser Ansatz jedoch keine Anwendung.

Der Insolvenzverwalter verhandelt nicht mit einzelnen Gläubigern über die Rückzahlungsbedingungen und darf keinen von ihnen bevorzugen. Seine Tätigkeiten sind durch das Insolvenzrecht streng geregelt, und die meisten Entscheidungen werden im Rahmen eines formellen Verfahrens unter der Aufsicht des Gerichts getroffen.

Aus diesem Grund ist die Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Insolvenzverwalter in erster Linie prozessualer Natur. Der Insolvenzverwalter ist kein Verhandlungspartner im klassischen Sinne, sondern die Stelle, die das Verfahren durchführt.

Ausländischer Gläubiger im polnischen Insolvenzverfahren

Das polnische Insolvenzrecht unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Gläubigern aufgrund ihres Herkunftslandes. Das bedeutet, dass ein Gläubiger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz die gleichen Rechte hat wie ein polnischer Gläubiger. Er kann seine Forderung anmelden, am Verfahren teilnehmen und einen Teil der Mittel aus der Insolvenzmasse erhalten.

In der Praxis ist die Teilnahme eines ausländischen Gläubigers an dem Verfahren jedoch mitunter schwieriger. Dies liegt vor allem an der Sprachbarriere und der Notwendigkeit, die polnischen Verfahren zu verstehen. Das Verfahren wird in polnischer Sprache geführt, und auch die vom Insolvenzverwalter und vom Gericht erstellten Dokumente sind in dieser Sprache verfasst. Bei größeren Forderungen entscheiden sich daher viele Unternehmer für die Zusammenarbeit mit einem lokalen Anwalt, der auf Insolvenzrecht spezialisiert ist.

Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter aus?

Aus Sicht des Gläubigers ist die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren der wichtigste Moment. Die Anmeldung sollte Angaben zur Rechtsgrundlage der Forderung, zu ihrer Höhe und Unterlagen zum Nachweis der Verbindlichkeit enthalten. Auf der Grundlage dieser Unterlagen beurteilt der Insolvenzverwalter, ob die betreffende Forderung anerkannt werden sollte. Für Unternehmer, die auf vielen europäischen Märkten tätig sind, ist diese Praxis bis zu einem gewissen Grad bekannt, auch wenn der Grad der Formalisierung des Verfahrens je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein kann.

Nach der Erstellung der Forderungsliste ist der Kontakt zum Insolvenzverwalter relativ begrenzt. Insolvenzverfahren dauern oft viele Monate oder sogar mehrere Jahre, und die meisten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung erfolgen ohne direkte Beteiligung der Gläubiger. Für einen ausländischen Gläubiger mag dies überraschend sein, ist jedoch ein natürliches Merkmal dieser Art von Verfahren.

Zusammenfassung

Der Insolvenzverwalter spielt eine zentrale Rolle im polnischen Insolvenzverfahren. Er verwaltet das Vermögen des Schuldners, prüft die angemeldeten Forderungen und bereitet die Aufteilung der Mittel unter den Gläubigern vor.

Für ausländische Unternehmer ist seine Funktion in gewisser Weise mit der Rolle des Insolvenzverwalters im deutschen oder österreichischen System vergleichbar, auch wenn sich die Verfahrensdetails unterscheiden. Für den Gläubiger ist es am wichtigsten, den formalen Charakter des Verfahrens zu verstehen und vollständige Unterlagen zur Bestätigung seiner Forderung vorzubereiten.

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