Ausländische Direktinvestitionen

Unsere Beratungsleistungen im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen lassen sich in 3 Phasen gliedern: in die Konzeptionierung, in die Ausführung sowie in die Inbetriebnahme. Im Rahmen der Konzeptionierung entwerfen wir die rechtlichen Grundlagen für die Investition, analysieren die steuerlichen Folgen und informieren den Mandanten ausführlich über das gesamte rechtliche Umfeld der geplanten Investition. In der Ausführungsphase gründen wir das Unternehmen (als Gesellschaft, Investmenfonds oder in einer anderen Form, je nach den individuellen Bedürfnissen), erwirken alle notwendigen Zulassungen, entwerfen Verträge und nehmen an den Vertragsverhandlungen mit Zulieferern teil. Im Rahmen der Inbetriebnahme vertreten wir den Mandanten vor Verwaltungsorganen, sorgen für die rechtliche Beaufsichtigung der Abnahme von Arbeiten und Lieferungen, beraten bei der Einstellung von Arbeitnehmern und bieten komplexe Lösungen aus den Bereichen Finanzen, Buchhaltung, IT und HR an. Zusätzlich bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Unternehmensberatung durch unsere Branchenexperten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und über ein weit reichendes Netzwerk von Kontakten in den Bereichen erneuerbare Energien, Bauwesen, FMCG und Private Equity/Venture Capital.

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